Barbla Etter

Theorie und Praxis: SPRACH-POLITISCHE Widersprüche bei Gemeindefusionen

  • Gemeindefusionen zeigen zum Teil eklatante Widersprüche zwischen dem gesetzlich geregelten Sprachenschutz und der Sprachpraxis in politischen Institutionen. 
  • Der Kanton Graubünden will gleichzeitig seine Minderheitensprachen, das Romanische und Italienische, fördern und die politischen Institutionen über die Sprachgrenzen hinweg restrukturieren. In den Restrukturierungsprozessen haben wirtschaftliche Betrachtungsweisen häufig mehr Gewicht als der Sprachenschutz. Für den Schutz der Minderheitensprachen werden verschiedene Massnahmen in Verfassungen und Gesetzen festgelegt. Häufig bleiben diese Regelungen «Papiertiger» und die Sprachpraxis stösst auf Hindernisse und Widerstände. 
  • Der Gebrauch des Romanischen als weniger nützliche und prestigeschwächere Sprache im politischen, wirtschaftlichen und sozialen Leben des Kantons Graubünden, hängt oft vom Einsatz einzelner Personen ab. 

Gemeindefusionen werden von für ihre Sprache engagierten Romanischsprachigen im Allgemeinen als negativ für den Spracherhalt des Romanischen empfunden. Im Kanton Graubünden sind ab dem Jahr 2000 über 100 Gemeinden fusioniert worden. Unter anderem ist es auch zu Fusionen zwischen Gemeinden mit deutscher und mit romanischer Amtssprache gekommen. Beobachtet man den Sprachgebrauch in romanischen Gemeinden, stellt man fest, dass es schon seit geraumer Zeit keine romanischen Gemeinden mehr gibt, welche ausschliesslich in dieser Sprache funktionieren. Sie praktizieren alle eine mehr oder weniger stark ausgeprägte Zwei- oder Mehrsprachigkeit. 

Durch Fusionen verschiedensprachiger Gemeinden wird die Zwei- und Mehrsprachigkeit der romanischen Gemeinden erst sichtbar und öffentlich diskutiert. Soll die neue Gemeinde zweisprachig sein oder soll das Romanische als alleinige Amtssprache festgesetzt werden, um sie besser zu schützen? 

In den Debatten im Hinblick auf Gemeindefusionen treten Befürchtungen auf, dass das Romanische in einer mehrsprachigen Gemeinde an den Rand gedrängt werde. Das Bewusstwerden dieser mehrsprachigen Praxis führt in der Folge dazu, dass die Gemeinden den Status der Amtssprachen und ihren Gebrauch viel detaillierter regeln. Ein Artikel der Gemeindeverfassung bildet die Grundlage dafür, die Details werden in kommunalen Sprachgesetzen geregelt. 

Diese kommunalen Sprachengesetze erleiden ein ähnliches Schicksal wie das Sprachengesetz der Schweiz und jenes von Graubünden: Sie sind vor allem Papiertiger – die konkrete Umsetzung erweist sich als schwierig. Das zeigt zum Beispiel ein Absatz, den verschiedene fusionierte Gemeinden mit zwei Amtssprachen in den Sprachenartikel ihrer Verfassungen aufgenommen haben. In diesem Absatz wird festgeschrieben, dass die Behörden dafür zu sorgen haben, dass niemand aufgrund seiner Sprache von der politischen Beteiligung ausgeschlossen werden darf. In der Praxis führt das zur paradoxen Situation, dass ein politisches Gremium mit einer romanischen Mehrheit in Sitzungen beinahe nur die deutsche Sprache verwendet, da einzelne Mitglieder dieser Sprachgemeinschaft Romanisch schlecht verstehen und sich ausgeschlossen fühlen, wenn Romanisch gesprochen wird. 

Wie im einzigen dreisprachigen Kanton der Schweiz ist der Gebrauch des Romanischen auch in romanischsprachigen und mehrsprachigen Gemeinden (unabhängig davon, ob diese fusioniert haben oder nicht) vor allem von einzelnen Personen oder Gruppierungen abhängig, die sich für die romanische Sprache einsetzen und die gute mündliche und schriftliche Kompetenzen dieser Sprache haben. Zudem ist eine gelebte Mehrsprachigkeit auch von der Bereitschaft der Sprecherinnen und Sprecher der dominanten Sprache Deutsch abhängig, Romanisch zumindest passiv und rezeptiv zu lernen.

Mehrsprachigkeit Graubünden